Unsere Datenlöschfristen

Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.

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Kategorie

Zertifizierungen

ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden


Zweck

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.

Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.


Aufbewahrungsfrist
10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Nutzer/innen

Kategorie

Zertifizierungen

ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden


Zweck

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.

Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.


Aufbewahrungsfrist
10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Kursbereiche

Kategorie

Zertifizierungen

ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden


Zweck

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.

Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.


Aufbewahrungsfrist
10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Kurse

Kategorie

Zertifizierungen

ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden


Zweck

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.

Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.


Aufbewahrungsfrist
10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Aktivitätsmodule

Kategorie

Zertifizierungen

ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden


Zweck

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.

Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.


Aufbewahrungsfrist
10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Blöcke

Kategorie

Zertifizierungen

ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden


Zweck

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.

Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.


Aufbewahrungsfrist
10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt