Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
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Kategorie
- Zertifizierungen
ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden
Zweck
- Leistungsnachweise
Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.
Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.
- Aufbewahrungsfrist
- 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen | |
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Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Nutzer/innen
Kategorie
- Zertifizierungen
ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden
Zweck
- Leistungsnachweise
Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.
Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.
- Aufbewahrungsfrist
- 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen | |
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Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Kursbereiche
Kategorie
- Zertifizierungen
ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden
Zweck
- Leistungsnachweise
Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.
Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.
- Aufbewahrungsfrist
- 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen | |
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Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Kurse
Kategorie
- Zertifizierungen
ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden
Zweck
- Leistungsnachweise
Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.
Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.
- Aufbewahrungsfrist
- 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen | |
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Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Aktivitätsmodule
Kategorie
- Zertifizierungen
ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden
Zweck
- Leistungsnachweise
Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.
Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.
- Aufbewahrungsfrist
- 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen | |
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Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Blöcke
Kategorie
- Zertifizierungen
ausgestellte Personenzertifikate und zugehörige Daten, die dokumentieren, dass die entsprechenden Leistungen erbracht wurden
Zweck
- Leistungsnachweise
Leistungsnachweise dokumentieren, dass die notwendigen Leistungen zum Erlangen eines Zertifikats erbracht wurden. Kandidaten haben in aller Regel ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Daten, weil erlangte Zertifikate und auch damit einhergehenden und bezahlten Ausbildungsgänge den individuellen Marktwert von Arbeitnehmern oder auch Freiberuflern erhöhen.
Der Zertifizierer hat seinerseits das berechtigte Interesse belegen zu können, dass Teilnehmer auch tatsächlich die dazu notwendigen Leistungen erbracht haben, d.h. an entsprechenden Kursen teilgenommen zu haben, Inhalte bearbeitet zu haben und Prüfungen dazu abgelegt zu haben.
- Aufbewahrungsfrist
- 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen | |
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Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |